Pflegegrad 2026 oder 2027: Was steht Ihnen zu?

Stand: 28.09.2026 · Reform 2027: Entwurf, noch nicht beschlossen

Wer schon einen Pflegegrad hat, behält ihn. Für neue Anträge sollen ab 2027 höhere Punktgrenzen gelten. Der Gesetzentwurf ist noch nicht beschlossen.

Hat Ihr Angehöriger schon einen Pflegegrad?

Gilt genauso, wenn es um Sie selbst geht.

Schraffiert: hier verlieren Menschen nach dem Entwurf einen Pflegegrad.

Punktegrenzen heute und nach dem Entwurf

Punktegrenzen 2026 und 2027
PflegegradHeute (2026)Ab 2027 Entwurf
112,5 bis unter 2715 bis unter 30
227 bis unter 47,530 bis unter 50
347,5 bis unter 7050 bis unter 70
470 bis unter 9070 bis unter 90
5ab 90ab 90

Markierte Zeilen: Hier steigt die Untergrenze nach dem Entwurf. Wer knapp darüber liegt, bekäme ab 2027 einen Pflegegrad weniger.

Leistungen je Pflegegrad

Heute, im Monat, bei Pflege zu Hause.

Pflegegrad 1 ab 2027: Kein Entlastungsbetrag mehr, dafür Pflegebegleitung Entwurf

Was sich 2027 ändern soll

Für neue Anträge ab dem 1. Januar 2027 sollen höhere Punktgrenzen gelten: Pflegegrad 1 ab 15 statt 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27 und Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5. Zusätzlich sollen einzelne Bereiche (Mobilität, Selbstversorgung, Alltag) strenger bewertet werden, sodass dieselbe Situation weniger Punkte ergeben kann. Das Pflegegeld soll im Entlastungsbudget aufgehen, bei Pflegegrad 3 zum Beispiel 638 € Entwurf statt heute 599 €. Das Entlastungsbudget soll künftig auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und geplante Verhinderungspflege abdecken.

Pflegereform 2027: was geplant ist und was schon feststeht

Quellen