Pflegereform 2027: Was geplant ist und was feststeht

Stand: 28.09.2026 · Referentenentwurf vom 05.06.2026, noch nicht beschlossen

Das Bundesgesundheitsministerium plant mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) eine Pflegereform ab 2027. Bisher gibt es nur einen Entwurf. Alle Zahlen für 2027 auf dieser Seite stammen aus diesem Entwurf und können sich noch ändern.

Aktualisiert am 28.09.2026: So weit ist das Verfahren

Wir prüfen den Stand nach jedem Schritt und passen diese Seite an.

Neue Punktgrenzen für die Pflegegrade

Nach dem Entwurf sollen für neue Anträge ab 2027 höhere Punktgrenzen gelten. Bei Pflegegrad 1, 2 und 3 braucht man dann mehr Punkte, bei Pflegegrad 4 und 5 bleibt es gleich.

Punktegrenzen 2026 und 2027 (Gesamtpunkte)
PflegegradHeute (2026)Ab 2027 Entwurf
Pflegegrad 1ab 12,5 bis unter 27ab 15 bis unter 30
Pflegegrad 2ab 27 bis unter 47,5ab 30 bis unter 50
Pflegegrad 3ab 47,5 bis unter 70ab 50 bis unter 70
Pflegegrad 4ab 70 bis unter 90ab 70 bis unter 90
Pflegegrad 5ab 90 bis 100ab 90 bis 100

Markierte Zeilen: Hier sollen die Grenzen steigen. Wer z. B. heute mit 48 Punkten Pflegegrad 3 erhält, käme nach dem Entwurf nur auf Pflegegrad 2.

Auch die Bewertung wird strenger

Der Entwurf ändert nicht nur die Grenzen, sondern auch die Bewertung in drei Bereichen: Mobilität, Selbstversorgung sowie Alltag und soziale Kontakte. Dort sollen für dieselbe Stufe mehr Einzelpunkte nötig sein. Ein Beispiel aus der Selbstversorgung: 8 Einzelpunkte ergeben heute 20 gewichtete Punkte, nach dem Entwurf nur noch 10 Entwurf.

Für Sie heißt das: Dieselbe Pflegesituation kann ab 2027 weniger Gesamtpunkte ergeben. Wer die Punkte aus einem heutigen Gutachten mit den neuen Grenzen vergleicht, sieht daher eher den günstigsten Fall.

Besitzstandsschutz: Wer behält was?

Ausnahme Pflegegrad 1: Der Pflegegrad 1 bleibt erhalten. Nach dem Entwurf entfallen ab 2027 aber auch für bestehende Fälle der Entlastungsbetrag (131 € im Monat) und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 € im Monat) Entwurf. Einen Besitzstandsschutz für diese Beträge bei Pflege zu Hause haben wir im Entwurf nicht gefunden.

Pflegegeld 2027: Tabelle

Nach dem Entwurf soll das Pflegegeld ab 2027 „Entlastungsbudget“ heißen. Die Monatsbeträge steigen, aber das Budget soll mehr abdecken als heute.

Pflegegeld 2026 und Entlastungsbudget 2027, je Monat
PflegegradPflegegeld heute (2026)Entlastungsbudget ab 2027 Entwurf
Pflegegrad 1kein Pflegegeldkein Entlastungsbudget
Pflegegrad 2347 €386 €
Pflegegrad 3599 €638 €
Pflegegrad 4800 €889 €
Pflegegrad 5990 €1.079 €

Wichtig beim Vergleich: Das Entlastungsbudget soll künftig auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und geplante Verhinderungspflege abdecken. Heute werden diese getrennt bezahlt. Der höhere Betrag ist deshalb kein reines Plus.

Für neue Fälle mit Pflegegrad 2 oder 3 sieht der Entwurf außerdem vor: In den ersten drei Monaten nach der erstmaligen Einstufung gibt es nur die Hälfte des Entlastungsbudgets Entwurf. Ob das auch gilt, wenn die Einstufung Ende 2026 erfolgt und die ersten Monate in das Jahr 2027 fallen, lässt der Entwurf offen.

Mehr zu den beiden Bedeutungen des Wortes: Entlastungsbudget heute und ab 2027 erklärt.

Was sich außerdem ändern soll

Weitere Leistungen: heute und nach dem Entwurf
LeistungHeute (2026)Ab 2027 Entwurf
Pflegesachleistung (Pflegedienst), je MonatPG 2: 796 €
PG 3: 1.497 €
PG 4: 1.859 €
PG 5: 2.299 €
Sachleistungsbudget
PG 2: 889 €
PG 3: 1.590 €
PG 4: 2.089 €
PG 5: 2.529 €
Entlastungsbetrag, je Monat131 €, alle PflegegradeSozialraumbudget: 175 € (unter 25 Jahren: 300 €), nur Pflegegrad 2 bis 5 und nur für Angebote zur Unterstützung im Alltag
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, je JahrGemeinsamer Jahresbetrag (§ 42a): 3.539 €, ab Pflegegrad 2§ 42a wird gestrichen. Neu: Überbrückungsbudget für akute Situationen und Kurzzeitpflege, PG 2 und 3: 1.855 €, PG 4 und 5: 2.285 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, je Monatbis 42 €, alle Pflegegrade0 €: Der Anspruch entfällt; Verbrauchsmittel sollen aus dem Entlastungs- oder Sachleistungsbudget bezahlt werden
Wohnumfeldverbesserung (Umbau), je Maßnahmebis 4.180 €unverändert bis 4.180 €, auch bei Pflegegrad 1

Geplante Verhinderungspflege gibt es nach dem Entwurf nicht mehr als eigene Leistung. Wenn die pflegende Person z. B. in den Urlaub fährt, soll die Vertretung aus dem Entlastungs-, Sachleistungs- oder Sozialraumbudget bezahlt werden. Ab 2028 sollen die Leistungen jedes Jahr zum 1. Juli an die Preisentwicklung angepasst werden Entwurf.

Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?

Nein. Pflegegrad 1 soll nach dem Entwurf bestehen bleiben. Es ändert sich aber viel:

Details zu den heutigen Leistungen: Pflegegrad 1: Leistungen und Voraussetzungen.

Was bedeutet das für Sie?

Rechner: Pflegegrad heute und nach dem Entwurf Pflegegrad beantragen: so geht es

Quellen