Pflegegrad 1: Leistungen, Geld und Voraussetzungen

Stand: 28.09.2026

Was Pflegegrad 1 2026 an Geld und Leistungen bringt, welche Voraussetzungen gelten – und was der Entwurf zur Pflegereform ab 2027 ändern soll.

Wie viel Geld gibt es?

Leistungen Pflegegrad 1 (2026)
LeistungBetragRechtsgrundlage
Entlastungsbetrag 131 € im Monat § 45b Abs. 1 SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € im Monat § 40 Abs. 2 SGB XI
Wohnumfeldverbesserung bis 4.180 € je Maßnahme § 40 Abs. 4 SGB XI
Hausnotruf Zuschuss der Pflegekasse möglich Pflegehilfsmittelverzeichnis

Voraussetzungen

Pflegegrad 1 setzt 2026 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte aus der Begutachtung voraus.

Beispiele: leichte Einschränkungen bei Haushalt oder Mobilität, gelegentliche Erinnerungshilfen, wachsender Unterstützungsbedarf im Alltag.

Die Gesamtpunkte stehen im Gutachten des Medizinischen Dienstes unter „5 Ergebnis der Begutachtung“. Sie setzen sich aus sechs Bereichen (Modulen) zusammen, unterschiedlich gewichtet:

Was sich 2027 ändern soll (Entwurf)

Nach dem Entwurf zur Pflegereform (PNOG) sollen ab 1. Januar 2027 neue Punktgrenzen und neue Leistungsnamen gelten. Ein Kabinettsbeschluss war für den 30.09.2026 angestrebt; beschlossen ist das noch nicht.

Punktgrenze Pflegegrad 1: 2026 und 2027 (Entwurf)
20262027 (Entwurf)
ab Punkten 12,5 15 Entwurf

Wer heute 12,5 bis unter 15 Punkte erreicht, bekäme nach dem aktuellen Entwurf ab 2027 keinen Pflegegrad mehr. Mit dem Rechner sehen Sie, was ein bestimmter Punktwert bedeutet.

Der Entwurf ändert daneben auch die Punktetabelle in Anlage 2: In den Bereichen Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung sollen ab 2027 mehr Einzelpunkte für dieselbe Stufe nötig sein. Bei gleichem Unterstützungsbedarf kann die Neubewertung ab 2027 deshalb ungünstiger ausfallen als heute.

Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn nach dem aktuellen Entwurf auch nach dem 1. Januar 2027 behalten (Besitzstandsschutz) – ein neuer Antrag ist dafür nicht nötig.

Für Pflegegrad 1 ändert sich laut Entwurf mehr als nur die Einstiegsgrenze: Der Entlastungsbetrag und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollen ab 2027 auch für bereits bestehende Fälle in der häuslichen Pflege entfallen. Stattdessen ist eine neue Pflegebegleitung geplant.

Pflegegrad 1: Leistungen heute und ab 2027 (Entwurf)
Leistung20262027 (Entwurf)
Entlastungsbetrag 131 € 0 € (entfällt, Pflegebegleitung statt) Entwurf
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € 0 € (entfällt) Entwurf
Wohnumfeldverbesserung 4.180 € unverändert Entwurf

Pflegegrad 1 beantragen oder erhöhen

Ein Pflegegrad wird nicht automatisch vergeben: Sie beantragen ihn bei der Pflegekasse. Bei einer Verschlechterung können Sie eine Höherstufung beantragen.

Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt

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Quellen